Allgemeine Anmerkungen

Zeitnahe Ermittlung

Menschen, die internationalen Schutz beantragen, befinden sich angesichts ihrer unsicheren Stellung in einem fremden Land generell in einer schutzbedürftigen Situation. Einige Antragsteller benötigen aber weitergehende spezielle Hilfe, um sie in die Lage zu versetzen, gleichberechtigt am Asylverfahren teilzunehmen. Ein Mädchen, das Opfer sexueller Gewalt wurde, dürfte sich gegenüber einem uniformierten männlichen Grenzschützer kaum offen äußern; ein Folteropfer mag sich an Einzelheiten seiner Erfahrung nicht erinnern können, weil sein Gedächtnis traumatisch gestört ist; und ein hörgeschädigter Antragsteller wird gegebenenfalls den Sachbearbeiter und den Dolmetscher nicht verstehen. Folglich benötigen solche Antragsteller Zeit, Unterstützung, Dienstleistungen und Hilfe, um ihre Sache wirksam vertreten zu können.

Die zuständigen Mitarbeiter in den ersten Phasen des Kontakts mit Bewerbern um internationalen Schutz und alle anderen am Verfahren Beteiligten sollten sich solcher potenziellen besonderen Bedürfnisse bewusst sein. Indikatoren und besondere Bedürfnisse sollten nach ihrer Entdeckung möglichst schnell zu den Akten genommen werden, und diese Informationen sollten an die relevanten Organisationen/Mitarbeiter weitergeleitet werden, um die erforderlichen Garantien und Hilfen bereitzustellen.

Das Problem der Inhaftnahme

Ein anderer allgemeiner Punkt, auf den hingewiesen werden sollte, ist die Inhaftnahme. Im Kontext der neu gefassten Aufnahmebedingungsrichtlinie sollte sie bei Bewerbern um internationalen Schutz allenfalls als letzter Ausweg eingesetzt werden: Nur in Fällen, in denen es auf Grundlage einer Einzelfallprüfung erforderlich ist und wenn sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen. Im Fall von Menschen mit besonderen Bedürfnissen ist zudem zu berücksichtigen, dass diesen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist und dass ihre Gesundheit, auch die psychische Gesundheit, ein vorrangiges Anliegen der nationalen Behörden sein muss (Artikel 11 der Neufassung der ABR).

Unbeschadet des Vorstehenden prüft das Instrument die besonderen Garantien, die eingeräumt werden müssen, wenn ein Antragsteller mit besonderen Bedürfnissen in Haft genommen wird.

Privatsphäre/Vertraulichkeit

Im Instrument wird durchgehend die Wichtigkeit der Erfassung und Weitergabe von Informationen betont, die für die Ermittlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen relevant sind. Es ist aber auch zu beachten, dass die dabei gesammelten Informationen von privater und/oder vertraulicher Art sein können. 

Privatsphäre bezieht sich auf die Freiheit von Eingriffen in persönliche Angelegenheiten und Informationen (z. B. Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten).

Vertraulichkeit bezieht sich auf die Behandlung von Informationen. Wenn Informationen vertraulich gehalten werden und deshalb vertraulich sind, dürfen sie nur weitergegeben werden, wenn die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen, und auch nur an befugte Organisationen. Die weitergegebenen Informationen sind im Umfang auf solche Informationen beschränkt, die diese Parteien für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen.  Wenn die Weitergabe gesetzlich nicht erlaubt ist, muss der Inhaber der Informationen die Zustimmung der Person erhalten, dass die Informationen an eine andere Organisation weitergegeben werden (personenbezogene Daten, die z. B. einem Anwalt, einem Arzt oder einem Psychologen mitgeteilt wurden, können im Allgemeinen ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten/Patienten Dritten nicht preisgegeben werden). 

Je nach den nationalen Gepflogenheiten müssen bei der Informationsverarbeitung Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit getroffen und angewendet werden.

Nach dem Abruf der Ergebnisse können Sie diese drucken oder als pdf-Datei speichern. Vor dem Drucken/Speichern können Sie Anmerkungen direkt in den Bericht einfügen, darunter das Aktenzeichen und Hinweise zur Ermittlung und/oder zu Hilfsmaßnahmen. Die von Ihnen eingegebenen Anmerkungen werden im Online-Instrument nicht verarbeitet oder gespeichert und sind gegen Eingriffe geschützt. Sie werden mit dem Bericht gedruckt oder in der pdf-Fassung gespeichert, wenn Sie die Datei exportieren.