Wie wird dieses Instrument genutzt?

Wer sollte dieses Instrument nutzen?

Zuständige Mitarbeiter

Der Begriff „zuständiger Mitarbeiter“ dient als Oberbegriff und soll alle Amtspersonen einschließen, die möglicherweise beteiligt sind und mit einem Bewerber um internationalen Schutz in Berührung kommen. Hierzu können Grenzschutzbeamte, Polizeibeamte, Registrierungsbeauftragte, Mitarbeiter in Aufnahmeeinrichtungen, Sozialarbeiter, Sachbearbeiter der Asylbehörde usw. zählen. Das Instrument ist außerdem auf Nutzer ausgerichtet, die über keine Fachkenntnisse in den Gebieten Medizin, Psychologie und Menschenhandel oder in anderen verwandten Gebieten verfügen. Für viele Kategorien von besonderen Bedürfnissen ist die auf dieses Instrument gestützte Ermittlung deshalb nur vorläufig, und ihr muss die Überweisung an einen Spezialisten folgen. Außerdem nimmt dieses Instrument immer nur auf einen zuständigen Mitarbeiter Bezug; ein Konzept für die Ermittlung und Unterstützung, das multidisziplinär ist und Experten aus verschiedenen Gebieten beteiligt, könnte aber als bewährte Verfahrensweise gefördert werden.

Wir haben dieses Instrument in erster Linie auf Beamte der EU+ ausgerichtet, doch könnten es auch alle anderen Anwender nützlich finden, die mit Bewerbern um internationalen Schutz in Berührung kommen.

Wie lassen sich die verschiedenen Teile des Instruments nutzen?

TJe nach vorliegendem Fall, den bereits verfügbaren Informationen und Ihren Zielen kann das IPSN-Instrument unterschiedlich genutzt werden.

Das Hauptgewicht des IPSN-Instruments liegt auf der Ermittlung. Die Nutzung der Indikatoren wäre deshalb üblicherweise „Schritt 1“. Dann müssen Sie eine Beurteilung vornehmen, die sich auf zusätzliche Informationen, die Ihnen zu diesem Fall vorliegen, Ihre Kenntnisse und Ihre Erfahrungen stützt, und eine Auswahl zwischen den angebotenen Kategorien von Menschen mit besonderen Bedürfnissen treffen, die Sie in Erwägung ziehen wollen („Schritt 2“). Je nach Ihrer Rolle im Asylverfahren oder Ihrem Interesse am besonderen Fall können Sie dann eine oder mehrere Hilfsmaßnahmen wählen („Schritt 3“).

Alternativ können Sie unter „Besondere Bedürfnisse“ auch direkt auf den Inhalt zugreifen.

Um im Bereich „Hilfe“ Hinweise zu erhalten, müssen Sie die jeweilige Maßnahme und eine oder mehrere Kategorien wählen, da die beschriebenen Maßnahmen auf diese Kategorien zugeschnitten sind.

Weitere Informationen finden Sie in den verschiedenen folgenden Abschnitten.

Wie lassen sich die Indikatoren nutzen?

„Schritt 1“

Die Nutzung der Indikatoren wäre normalerweise Ihr „Schritt 1“ mit dem IPSN-Instrument, wenn die Ermittlung der besonderen Bedürfnisse nicht bereits erfolgt ist und Sie direkt auf zusätzliche Informationen über eine bestimmte Kategorie und/oder Hilfsmaßnahme zugreifen möchten.

Um den Ermittlungsprozess zu erleichtern, wurden die Indikatoren in Kategorien (wie z. B. Alter, Personenstand, psychosoziale Indikatoren, Umfeldindikatoren usw.) und gelegentlich auch in Unterkategorien zusammengefasst. Jeder Indikator ist mit einer oder mehreren Kategorien von Menschen mit besonderen Bedürfnissen verknüpft.

Auf Grundlage Ihrer Beobachtungen und anderer verfügbarer Informationen sollten Sie alle Indikatoren wählen, die Ihrer Meinung nach auf den jeweiligen Antragsteller zutreffen. Einige Indikatoren können schon am Anfang des Verfahrens einfach zu entdecken sein, während sich andere gegebenenfalls erst in einer späteren Phase zeigen (z. B., wenn eine schwere Krankheit diagnostiziert wurde) oder schwer erkennbar sind (z. B. nachlassende psychische Gesundheit des Antragstellers). Das Instrument sollte deshalb erneut zu Rate gezogen werden, wenn neue Indikatoren ersichtlich werden.

Psychosoziale Indikatoren: Wichtig ist der Hinweis, dass Sie mit den Indikatoren, die Sie unter „Psychosoziale Indikatoren“ finden, keine klinische Diagnose stellen. Wie bei den anderen Indikatoren sollten Sie diejenigen frei wählen, die Sie auf Grundlage ihrer Auffassung und Erfahrung in der Arbeit mit Bewerbern um internationalen Schutz für zutreffend halten: z. B. Scheint diese Person im Vergleich zu anderen depressiv gestimmt und zurückgezogen zu sein, vermeidet sie andere Menschen? usw. Auf Grundlage dieser vorläufigen Ermittlung kann sich ergeben, dass der Antragsteller zur weiteren Beurteilung und Unterstützung überwiesen werden muss.

Die Indikatoren sind keineswegs als Sammlung von Fragen zu verstehen, die der zuständige Mitarbeiter dem Antragsteller direkt stellen sollte. In den Abschnitten zum „Beweismaterial“ finden Sie weitere Informationen, wie sich Indikatoren erkennen lassen.

Was enthält der Teil „besondere Bedürfnisse“?

 

Jede Kategorie von besonderen Bedürfnissen beginnt mit einem Abschnitt „Informationen zur Kategorie“, der Einzelheiten zum Umfeld dieser Kategorie sowie weitere allgemeine Informationen enthält, die für die Ermittlung und die besonderen Bedürfnisse von Bedeutung sind, die die Person im Asylverfahren haben könnte. Darauf folgt ein Abschnitt, der alle mit den besonderen Bedürfnissen zusammenhängenden Indikatoren aufführt, und dann ein Abschnitt über die relevanten Beweismittel, die gegebenenfalls verfügbar sind (z. B. eine persönliche Aussage oder medizinische Beweise). Unter den Ergebnissen werden Sie außerdem daran erinnert, dass bestimmte andere Kategorien eng mit denen von Ihnen ausgewählten verwandt sind, und dass es sich deshalb lohnen könnte, diese hinzuzufügen und zu prüfen.

„Schritt 2“

Die Nummer des ausgewählten Indikators wird neben der/den Kategorie(n) der Menschen mit besonderen Bedürfnissen angezeigt, mit denen er verknüpft ist. Sie sollten dann weiter beurteilen, welche dieser Kategorien für den jeweiligen Antragsteller relevant sein könnten, wobei Sie anhand zusätzlicher Informationen aus der Fallakte gegebenenfalls einige ausschließen können. Die Nummern der ausgewählten Indikatoren sind selbstverständlich kein direktes Maß für ihre Relevanz; die Indikatoren haben natürlich unterschiedliche Gewichte, die aber von diesem Instrument nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise „unbegleitet (Kind)“ wählen, wäre dies ein sehr klarer Indikator, dass der Antragsteller ein unbegleiteter Minderjähriger ist. Die Wahl von „hohes Erregungsniveau“ und „Schlafstörungen“ bedeutet aber nicht unbedingt, dass der Antragsteller Folter, Vergewaltigung oder anderen schweren Formen von psychischer, physischer und sexueller Gewalt ausgesetzt war, obwohl die Zahl neben diesen Kategorien größer wäre als im vorigen Beispiel. In vielen dieser Fälle könnte eine weitergehende Beurteilung erforderlich sein, teils mit den Mitteln, die dem zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung stehen, eventuell aber auch durch Überweisung an einen Spezialisten.

Nachdem Sie die Beurteilung in diesem „Schritt 2“ abgeschlossen haben, können Sie die Kategorien wählen, die Sie für relevant halten, um weitere Informationen abzurufen.

Direktzugriff

In einigen Fällen sind die besonderen Bedürfnisse bereits identifiziert worden, und Sie können direkt auf die relevanten Kategorien zugreifen, indem Sie diese auswählen.

Was enthält der Teil „Hilfe“?

Nachdem Sie die Kategorie ausgewählt haben, an der Sie interessiert sind, können Sie auch die relevante(n) Maßnahme(n) auswählen, um eine knappe Erläuterung zu möglichen Maßnahmen im Bereich spezieller Verfahrensgarantien und/oder Hilfe beim Empfang abzurufen:

Zu jeder Maßnahme gehören verschiedene Aktionen (z. B. Anpassungen im Raum der persönlichen Anhörung oder Überweisung an medizinische Dienste), die der zuständige Mitarbeiter in Erwägung ziehen sollte. Die in diesem Instrument vorgeschlagenen Aktionen sind nicht maßgeblich und es können individuelle Lösungen erforderlich sein, aber die kurzen Erläuterungen in diesen Abschnitten lassen erkennen, was den einschlägigen EU-Standards genügen würde.

Auch wenn die Hilfe bei der Aufnahme neben den Verfahrensschritten eingeordnet wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme kein Einzelschritt ist und Hilfe bei der Aufnahme in allen Verfahrensschritten notwendig ist.