EASO-INSTRUMENT FÜR DIE ERMITTLUNG VON MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
Artikel 19 Absatz 2 der Neufassung der ABR
Medizinische Versorgung
2. Die Mitgliedstaaten gewähren Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen bei der Aufnahme die erforderliche medizinische oder sonstige Hilfe, einschließlich erforderlichenfalls einer geeigneten psychologischen Betreuung.