(ein Kind,) das sich tatsächlich in der Obhut eines Erwachsenen befindet, der dafür nach dem Recht oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlich ist.
Abgeleitet aus Artikel 2 Buchstabe e ABR (Neufassung) und Artikel 2 Buchstabe m AVR (Neufassung) unter Verweis auf Artikel 2 Buchstabe l QR (Neufassung).