Bei einer Schwangerschaft ist dieser Sachverhalt anderen Familienangehörigen oder anderen Personen, die eine Beziehung zur Antragstellerin haben, möglicherweise nicht bekannt. Wenn Informationen über die Schwangerschaft Dritten (darunter Familienangehörige) mitgeteilt werden müssen, sollte der zuständige Mitarbeiter nach Aufklärung der Antragstellerin deren Einwilligung einholen.