Direkt zum Inhalt

EP7P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Wenn dies nach den nationalen Gepflogenheiten und den individuellen Verhältnissen des Antragstellers möglich ist, sollte der zuständige Mitarbeiter erwägen, Kontakt zu anderen bereits beteiligten Parteien aufzunehmen, um für eine angemessene Folgeunterstützung nach Zustellung der Entscheidung zu sorgen.