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FC14P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für begleitete Kinder gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Zu ihnen können beispielsweise auf Kinder spezialisierte soziale Dienste, Kinderbetreuung, besondere Kinderprogramme usw. zählen. Das Kind und/oder der begleitende Erwachsene sollten an die einschlägigen Hilfsdienste verwiesen werden, wenn diese verfügbar sind.