Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für begleitete Kinder gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Zu ihnen können beispielsweise auf Kinder spezialisierte soziale Dienste, Kinderbetreuung, besondere Kinderprogramme usw. zählen. Das Kind und/oder der begleitende Erwachsene sollten an die einschlägigen Hilfsdienste verwiesen werden, wenn diese verfügbar sind.