Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Kinder gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Zu ihnen können beispielsweise auf Kinder spezialisierte soziale Dienste, Kinderbetreuung, besondere Kinderprogramme, Betreuungseinrichtungen für Jugendliche usw. zählen. Das Kind und/oder sein Vertreter sollten an die einschlägigen Hilfsdienste verwiesen werden, wenn diese verfügbar sind.