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FC14P7

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Alleinerziehende gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Hierzu können z. B. spezielle Programme für Alleinerziehende und Elternschulen sowie Schulhorte oder Tagesstätten zählen, wenn der Antragsteller an einer Anhörung teilnehmen muss und sein Kind nicht mitbringen kann.