Je nach Alter und Reife des Kindes muss gegebenenfalls auch der begleitende Erwachsene informiert werden. Der zuständige Mitarbeiter sollte Anweisungen geben und darüber informieren, wo und wie Anträge auf internationalen Schutz gestellt werden können. Außerdem kann er weitere Informationen über das Asylverfahren und die Rechte und Pflichten des Antragstellers bereitstellen.