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IA11P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten kann das Kind bei der Anhörung durch eine zusätzliche Hilfsperson (z. B. ein Psychologe oder Sozialarbeiter) unterstützt werden. Solche Regelungen hängen von den nationalen Gepflogenheiten und der individuellen Beurteilung der Bedürfnisse und des Wohls des Kindes ab.