Je nach Zustand kann die Anhörung verschoben werden oder ausfallen. Eine medizinische Beurteilung kann auch ergeben, dass die Person angehört werden kann, aber dass die Asylbehörde dabei gewisse Einschränkungen beachten muss. Diesen Einschränkungen sollte je nach den nationalen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten in geeigneter Weise Rechnung getragen werden (Logistik, Konsultation der relevanten Akteure usw.).