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IA1P4

Gespeichert von Christine Micallef am

Ebenfalls nach den nationalen Gepflogenheiten kann der zuständige Mitarbeiter relevante Akteure (z. B. Gesundheitspersonal, Sozialarbeiter, gesetzliche Vertreter usw.) konsultieren, ob der Antragsteller zu einer Anhörung in der Lage ist.