Unbegleitete Minderjährige und deren Vertreter erhalten unentgeltliche Rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte (Artikel 25 Absatz 4 der Neufassung der AVR).
Unbegleitete Minderjährige und deren Vertreter erhalten unentgeltliche Rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte (Artikel 25 Absatz 4 der Neufassung der AVR).