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IA7P3

Gespeichert von Christine Micallef am

Stellen Sie sicher, dass der Vertreter Gelegenheit erhält, das Kind über die Bedeutung und die möglichen Konsequenzen seiner persönlichen Anhörung sowie gegebenenfalls darüber aufzuklären, wie es sich auf seine persönliche Anhörung vorbereiten kann (Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b der Neufassung der AVR).