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IB10P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter sollte nicht zulassen, dass der Antragsteller den Anhörungsraum erregt verlässt. Der Abschluss mit einem neutralen Thema kann dazu beitragen, dass sich der Antragsteller jetzt (z. B. nach einem Gespräch über frühere schwierige Ereignisse) wieder fasst.