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IB11P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Nach dem Ende der Anhörung sollte der zuständige Mitarbeiter über die nächsten Schritte informieren, die nach den nationalen Gepflogenheiten im Asylverfahren folgen. Dies sollte in einer Weise geschehen, die der Antragsteller unter Berücksichtigung seiner besonderen Bedürfnisse verstehen kann.