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IB2P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Der Grundsatz der Vertraulichkeit sollte jedem Antragsteller erläutert werden. Einige Antragsteller brauchen diesbezüglich gegebenenfalls aber noch weitere Bestätigung. Wiederholen Sie erforderlichenfalls, dass die bei der Anhörung ausgetauschten Informationen vertraulich bleiben.