EASO-INSTRUMENT FÜR DIE ERMITTLUNG VON MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
IB3P2
Gespeichert von Christine Micallef
am
Wenn der Antragsteller zur Anhörung nicht fähig zu sein scheint, sollte der zuständige Mitarbeiter erwägen, die Anhörung auszusetzen. Folgemaßnahmen sollten je nach den nationalen Gepflogenheiten eingeleitet werden.