Direkt zum Inhalt

IB6P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter sollte dafür zu sorgen versuchen, dass das Kind vom Anhörungsverfahren nicht erschreckt wird. Der zuständige Mitarbeiter sollte sicherstellen, dass den Bedürfnissen des Kindes ausreichend Rechnung getragen wird, u. a. beispielsweise durch zusätzliche Pausen und Erfrischungen.