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IB7P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Er/sie sollte anwesend sein, um dafür zu sorgen, dass das Kind vom Anhörungsverfahren nicht erschreckt wird, und dass es das Anhörungsverfahren versteht, um bei Bedarf seelische Unterstützung zu leisten und zu beruhigen, um die Kommunikation zwischen dem zuständigen Mitarbeitern und dem Kind zu erleichtern, um sicherzustellen, dass den Bedürfnissen des Kindes z. B. durch Pausen und Erfrischungen ausreichend Rechnung getragen wird, und um zusätzliche Informationen bereitzustellen, die sich auf das Wohlbefinden des Kindes und seine Fähigkeit, an der Anhörung teilzunehmen, positiv auswirken können.