Bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen dem Wohl des Kindes entspricht, muss die Meinung des Kindes nach Maßgabe seines Alters und seiner Reife eingeholt und berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Kindes muss bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen eingeleitet werden soll, eine vorrangige Erwägung sein.