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IC3P12

Gespeichert von Christine Micallef am

Wenn der Antragsteller noch nicht von speziellen Hilfsdiensten betreut wird, ist dafür zu sorgen, dass er je nach den nationalen Gepflogenheiten Zugang zu geeigneten Rehabilitationsdiensten und anderen einschlägigen Hilfsdiensten erhält oder dorthin überwiesen wird.