Im Hinblick auf LGBTI-Probleme hat der Antragsteller anfangs gegebenenfalls nicht erklärt, dass sein Antrag im Zusammenhang mit seiner sexuellen Ausrichtung oder Geschlechtsidentität steht. Dies könnte beispielsweise daran liegen, dass er aus einer Kultur stammt, in der diese Themen tabu sind. Der zuständige Mitarbeiter sollte diese Faktoren berücksichtigen, den Fall unter Berücksichtigung des gesamten Beweismaterials prüfen und dementsprechend seine Entscheidung treffen.