In einigen Situationen kann die Schwangerschaft sich darauf auswirken, was die Antragstellerin in ihren Aussagen ausführt. Beispielsweise können die Umstände der Empfängnis ein Bestandteil des Antrags auf internationalen Schutz sein, oder die Aussagen der Antragstellerin können Glaubwürdigkeitsfragen aufwerfen, die sich aus ihren individuellen Verhältnissen erklären lassen (kultureller und sozialer Hintergrund usw.). In solchen Fällen kann eine zusätzliche sensible Befragung erforderlich sein.