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IC5P8

Gespeichert von Christine Micallef am

Psychische Störungen können Qualität und Umfang der Informationen beeinflussen, die der Antragsteller zu übermitteln bereit und/oder in der Lage ist. Aussagen können fragmentiert, unstimmig, von der Zeitachse abgelöst und nicht vom Willen kontrolliert sein, sondern durch sensorische Impulse ausgelöst werden. Bestimmte psychische Störungen können dazu führen, dass einige Aussagen vollständig von der Realität gelöst sind. Solche Faktoren müssen bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit berücksichtigt werden.