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LA17P7

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Opfer des Menschenhandels gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Wenn Hinweise auf Menschenhandel vorliegen, sollte die Person über den nationalen Verweismechanismus an die zuständige Behörde/Organisation verwiesen werden.  Es können aber auch weitere Hilfsdienste verfügbar sein (z. B. psychologische Hilfsdienste), an die Opfer überwiesen werden können.