Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Opfer des Menschenhandels gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Wenn Hinweise auf Menschenhandel vorliegen, sollte die Person über den nationalen Verweismechanismus an die zuständige Behörde/Organisation verwiesen werden. Es können aber auch weitere Hilfsdienste verfügbar sein (z. B. psychologische Hilfsdienste), an die Opfer überwiesen werden können.