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LA1P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Diese Zustimmung wird bei der förmlichen Antragstellung oder spätestens bei der persönlichen Anhörung des abhängigen Volljährigen verlangt. Bevor die Zustimmung verlangt wird, wird jeder abhängige Volljährige unter vier Augen über die verfahrensrechtlichen Folgen der förmlichen Antragstellung durch den Hauptantragsteller in seinem Namen belehrt sowie über sein Recht, einen gesonderten Antrag auf internationalen Schutz zu stellen (Artikel 7 Absatz 2 der Neufassung der AVR).