Im nationalen System stehen gegebenenfalls Sachbearbeiter zur Verfügung, die auf den Umgang mit Fällen spezialisiert sind, in denen es um die sexuelle Ausrichtung oder die Geschlechtsidentität geht. Auch wenn es gegebenenfalls keine Mitarbeiter gibt, die auf die Anforderungen von LGBTI-Personen spezialisiert sind, kann es beispielsweise im Zusammenhang mit einer Geschlechtsumwandlung nationale Rechtsvorschriften zur Identität und Offenlegung geben, die der Mitarbeiter kennen muss. Prüfen Sie die nationalen Gepflogenheiten.