Bei Antragstellern mit psychischen Störungen muss der zuständige Mitarbeiter gegebenenfalls verschiedene praktische Vorkehrungen treffen, um die Kommunikation mit dem Antragsteller zu sichern. Je nach Art und Schwere der psychischen Störung sollte der zuständige Mitarbeiter eine angepasste Sprechweise wählen, sich wiederholen, sich mehr Zeit nehmen usw.