Direkt zum Inhalt

Persönliche Anhörung

Gespeichert von Christine Micallef am
Intro

Jeder Antragsteller sollte tatsächlich Gelegenheit erhalten, seinen Antrag auf internationalen Schutz vorzubringen. In den meisten Fällen bietet die persönliche Anhörung dem Antragsteller die beste Gelegenheit, dies zu tun. Bei Antragstellern mit besonderen Bedürfnissen müssen gegebenenfalls Verfahrensgarantien gewährt werden, um dieses Recht zu sichern. Die nachstehend beschriebenen Grundsätze gelten für die persönliche Anhörung sowie für alle anderen Kontakte mit dem Antragsteller.

Ausführlichere Hinweise zur persönlichen Anhörung kann der zuständige Mitarbeiter dem EASO-Praxisleitfaden: Persönliche Anhörung entnehmen.