Die Unterkunft sollte geeignet gelegen sein, damit die Sicherheit des Kindes gewährleistet ist und Gefahren von ihm abgewendet werden (Artikel 23 Absatz 2 der Neufassung der ABR).
Die Unterkunft sollte geeignet gelegen sein, damit die Sicherheit des Kindes gewährleistet ist und Gefahren von ihm abgewendet werden (Artikel 23 Absatz 2 der Neufassung der ABR).