Sorgen Sie je nach den nationalen Gepflogenheiten für den Zugang zu geeigneten Rehabilitationsdiensten und anderen einschlägigen Hilfsdiensten oder die Überweisung dorthin. (Artikel 25 der Neufassung der ABR)
Sorgen Sie je nach den nationalen Gepflogenheiten für den Zugang zu geeigneten Rehabilitationsdiensten und anderen einschlägigen Hilfsdiensten oder die Überweisung dorthin. (Artikel 25 der Neufassung der ABR)