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RS18P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Bei Kindern, die internationalen Schutz beantragen, sollte rechtzeitiger Zugang zum Bildungssystem unter ähnlichen Bedingungen gewährleistet werden, wie sie für die eigenen Angehörigen des Aufnahmelandes gelten. Hierzu kann die Bereitstellung von Vorbereitungskursen und bei Bedarf auch von Sprachkursen zählen, um den Zugang des Kindes zum Bildungssystem und seine Beteiligung daran zu erleichtern.