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RS19P4

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter sollte das Kind in kindgerechter Weise bitten, relevante Informationen zu seiner Familie bereitzustellen. Dem Kind sind Zweck und Ablauf der Suche nach Familienangehörigen zu erläutern, und das Kind soll frei sein, seine Meinung dazu zu äußern.  Die Ansichten des Kindes sind entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen. Die Sicherheit des Kindes muss bei der Bewertung, ob die Suche nach Familienangehörigen eingeleitet werden soll, eine vorrangige Erwägung sein.