EASO-INSTRUMENT FÜR DIE ERMITTLUNG VON MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN
RS20P10
Gespeichert von Christine Micallef
am
Die erforderliche psychosoziale Hilfe muss verfügbar und in der Unterkunft selbst oder in deren Nähe zugänglich sein. Der Antragsteller muss gegebenenfalls an einen Psychologen, Therapeuten, Sozialarbeiter usw. verwiesen werden.