Direkt zum Inhalt

RS20P8

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Opfer des Menschenhandels gegebenenfalls Hilfsdienste zur Verfügung. Wenn Hinweise auf Menschenhandel vorliegen, sollte die Person über den nationalen Verweismechanismus an die zuständige Behörde verwiesen werden.  Gegebenenfalls gibt es aber auch zusätzliche Hilfsdienste, an die die Person verwiesen werden kann.