Sorgen Sie dafür, dass eine Inhaftierung nur unter eng eingegrenzten Bedingungen erfolgt, die das Wohl des Kindes berücksichtigen (Artikel 11 Absatz 2 der Neufassung der ABR).
Sorgen Sie dafür, dass eine Inhaftierung nur unter eng eingegrenzten Bedingungen erfolgt, die das Wohl des Kindes berücksichtigen (Artikel 11 Absatz 2 der Neufassung der ABR).