Menschen, die unter psychischen Störungen leiden, sollten generell nicht inhaftiert werden. Haft kann die Symptome der psychischen Störungen verschlimmern. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass regelmäßige Überprüfungen stattfinden und angemessene Unterstützung bereitgestellt wird, wobei ihrer besonderen Situation einschließlich ihrer psychischen Gesundheit Rechnung getragen wird.