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RS23P15

Gespeichert von Christine Micallef am

Opfer von Folter, Vergewaltigung und anderen schweren Formen von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt benötigen besondere Aufmerksamkeit und sollten generell nicht inhaftiert werden. Haft kann die Symptome des Traumas verschlimmern. Eine Inhaftierung sollte nur unter außergewöhnlichen Umständen zur Anwendung kommen.