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RS23P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Kinder dürfen nur im äußersten Falle in Haft genommen werden, und nachdem festgestellt worden ist, dass weniger einschneidende alternative Maßnahmen nicht wirksam angewandt werden können. Eine derartige Haft wird für den kürzestmöglichen Zeitraum angeordnet, und es werden alle Anstrengungen unternommen, um das in Haft befindliche Kind aus dieser Haft zu entlassen und in für Kinder geeigneten Unterkünften unterzubringen.