Die regelmäßige Überwachung der Bedürfnisse des Antragstellers ist wichtig, um dafür zu sorgen, dass ihnen entsprechend Rechnung getragen wird, da sie sich im Lauf des Verfahrens ändern können (Artikel 22 Absatz 1 der Neufassung der ABR).
Die regelmäßige Überwachung der Bedürfnisse des Antragstellers ist wichtig, um dafür zu sorgen, dass ihnen entsprechend Rechnung getragen wird, da sie sich im Lauf des Verfahrens ändern können (Artikel 22 Absatz 1 der Neufassung der ABR).