Die Bestellung eines qualifizierten Vertreters soll gewährleisten, dass das Kindeswohl im Verfahren vollumfänglich berücksichtigt und vertreten wird. Der Vertreter sollte dafür sorgen, dass die rechtlichen, sozialen, medizinischen und psychologischen Bedürfnisse des Kindes im Asylverfahren und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine dauerhafte Lösung für das Kind gefunden wurde, angemessen berücksichtigt werden.