Einige Antragsteller benötigen je nach der Art der geistigen Behinderung gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen. Je nach den nationalen Gepflogenheiten benötigt der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls einen Vertreter. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.