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unbegleitet (Kind)

(ein Kind,) das sich nicht tatsächlich in der Obhut eines Erwachsenen befindet, der dafür nach dem Recht oder den Gepflogenheiten des betreffenden Mitgliedstaats verantwortlich ist.

Auf Grundlage von Artikel 2 Buchstabe e ABR (Neufassung) und Artikel 2 Buchstabe m AVR (Neufassung) unter Verweis auf Artikel 2 Buchstabe l QR (Neufassung).