Vertraulichkeit bezieht sich auf die Behandlung von Informationen. Wenn Informationen vertraulich gehalten werden und deshalb vertraulich sind, dürfen sie nur weitergegeben werden, wenn die nationalen Rechtsvorschriften dies zulassen, und nur an befugte Organisationen. Die weitergegebenen Informationen sind im Umfang auf solche Informationen beschränkt, die diese Parteien für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen. Wenn die Weitergabe gesetzlich nicht erlaubt ist, muss der Inhaber der Informationen die Zustimmung der Person erhalten, dass die Informationen an eine andere Organisation weitergegeben werden (personenbezogene Daten, die z. B. einem Anwalt, einem Arzt oder einem Psychologen mitgeteilt wurden, können im Allgemeinen ohne ausdrückliche Zustimmung des Klienten/Patienten Dritten nicht preisgegeben werden). Je nach den nationalen Gepflogenheiten müssen bei der Informationsverarbeitung Vorkehrungen zum Schutz der Privatsphäre und Vertraulichkeit getroffen und angewendet werden.