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RS3P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Personen mit geistigen Behinderungen benötigen gegebenenfalls Unterstützung, um Rechtshandlungen vorzunehmen. Je nach dem Grad der geistigen Behinderung muss der Antragsteller im Asylverfahren gegebenenfalls vertreten werden. Sorgen Sie dafür, dass die entsprechenden Regelungen getroffen wurden, bevor Sie mit den nächsten Verfahrensschritten fortfahren.