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EUROPEAN UNION AGENCY FOR ASYLUM

EASO-INSTRUMENT FÜR DIE ERMITTLUNG VON MENSCHEN MIT BESONDEREN BEDÜRFNISSEN Über dieses Instrument Zum Instrument

Hauptziel dieses Instruments ist es, die zeitnahe Ermittlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen im Verfahren und/oder bei der Aufnahme zu erleichtern. Es kann in jeder Phase des Asylverfahrens und in jeder Phase des Aufnahmevorgangs genutzt werden. Dies ist ein praktisches Unterstützungsinstrument für Mitarbeiter, die mit dem Asylverfahren und der Aufnahme befasst sind; es setzt keine Fachkenntnisse in Medizin, Psychologie oder anderen Gebieten außerhalb des Asylverfahrens voraus.

 

IPSN tool

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Wählen Sie die Indikatoren aus, die Sie für zutreffend halten. Das Instrument ist darauf ausgelegt, Sie zu unterstützen, ohne dass Sie medizinische oder andere Fachkenntnisse besitzen müssen. Wählen Sie die Kategorie(n), über die Sie sich näher informieren möchten.
Wenn Sie Indikatoren ausgewählt haben, wird die Nummer der relevanten Indikatoren neben der jeweiligen Kategorie angezeigt. Hier finden Sie allgemeine Erläuterungen, wie Sie auf die besonderen Bedürfnisse des Antragstellers eingehen können.
Wählen Sie die Phase, über die Sie sich informieren möchten. Das EUAA-Instrument zur Ermittlung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen (IPSN-Instrument) ist ein öffentlich verfügbares Unterstützungsinstrument für Anwender, die bei ihrer täglichen Arbeit mit Bewerbern um internationalen Schutz in Kontakt kommen. Es wurde mit Beiträgen der Mitgliedstaaten, des EUAA, der Europäischen Kommission und verschiedener zwischenstaatlicher und Nichtregierungsorganisationen entwickelt. Der Bericht wird vom Instrument auf Grundlage der erkannten potenziellen Indikatoren für besondere Bedürfnisse erzeugt, die vom Nutzer eingeschätzt und beurteilt werden. Das Instrument erfasst nicht alle Fälle und ersetzt kein Fachgutachten, wenn ein solches erforderlich ist. Das EUAA haftet nicht für individuelle Resultate, die sich aus der Nutzung des Instruments ergeben. (https://ipsn.euaa.europa.eu). Ermittlung Ausgewählte Indikatoren: Anmerkungen zur Ermittlung: Zutreffende Kategorie(n) Informationen zur Kategorie Indikatoren für besondere Bedürfnisse Potenzielle Beweismittel für besondere Bedürfnisse Besondere Verfahrensgarantien/Hilfe bei der Aufnahme Anmerkungen zur erforderlichen oder geleisteten Hilfe Print Aktenzeichen Bericht abrufen Beschreibung der Kategorien einfügen? Indikatoren einfügen? Beweismittel einfügen? Prüfliste für Hilfsmaßnahmen einfügen? Weitere Erläuterungen zu Hilfsmaßnahmen einfügen? Cancel Close Added Löschen Besondere Bedürfnisse Hilfe Mögliche Überschneidungen mit anderen Kategorien, die Sie vielleicht berücksichtigen möchten: Ermittlung Besondere Garantien: Loading Ergebnisse anzeigen Drucken/Speichern

Erstkontakt – Antragsvorbereitung

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In dieser Phase teilt die Person den Behörden mit, dass sie internationalen Schutz beantragen möchte. Der Antrag wird in dieser Phase gegebenenfalls noch nicht registriert und förmlich gestellt; das hängt von den nationalen Gepflogenheiten und davon ab, ob die betreffende Behörde dafür zuständig ist. 

Abschluss des erstinstanzlichen Asylverfahrens

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Dieser Abschnitt befasst sich mit dem Abschluss des erstinstanzlichen Asylverfahrens. Betont werden sollte, dass die besonderen Bedürfnisse auch über den Abschluss des Asylverfahrens hinaus von Bedeutung sein können. Je nach dem Ausgang des Verfahrens und den nationalen Gepflogenheiten sollten die anderen relevanten Akteure deshalb darüber unterrichtet werden.

Förmliche Antragsstellung

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Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine Person, die einen Antrag auf internationalen Schutz vorbereitet hat, tatsächlich die Möglichkeit hat, diesen so bald wie möglich förmlich zu stellen. Mit der förmlichen Antragstellung beginnt das amtliche Asylverfahren. 

Hilfe bei der Aufnahme

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Der Abschnitt über die Hilfe bei der Aufnahme befasst sich mit der Beschaffenheit der Aufnahmebedingungen, darunter der Zugang zu einer geeigneten Unterkunft, medizinische Versorgung, psychologische Betreuung und andere relevante Hilfsdienstleistungen, die den besonderen Bedürfnissen des Antragstellers entsprechen.

Im Umfeld der Aufnahme lassen sich die besonderen Bedürfnisse des Antragstellers häufig leichter identifizieren. Gegebenenfalls sollte dafür Sorge getragen werden, dass die für das Asylverfahren zuständigen Behörden Informationen über die Ermittlung und Beurteilung von besonderen Bedürfnissen des Antragstellers erhalten.