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IC4P6

Gespeichert von Christine Micallef am

Sofern für Frauen zusätzliche spezifische Hilfsangebote verfügbar sind, sollten weibliche Antragsteller darüber unterrichtet werden.

IC4P5

Gespeichert von Christine Micallef am

Solche Gruppen können das Ziel verfolgen, Opfern des Menschenhandels oder solchen mit ähnlichen Problemen wie Opfern von geschlechtsbezogener Gewalt zu helfen.

IC4P4

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter kann den Antragsteller darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.

IC4P3

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder seinen Vertreter darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.

IC4P2

Gespeichert von Christine Micallef am

Der zuständige Mitarbeiter kann das Kind und/oder den begleitenden Erwachsenen darüber informieren, wenn solche Hilfe verfügbar ist.

IC4P1

Gespeichert von Christine Micallef am

Weitere Hilfe wird gegebenenfalls von anderen Akteuren wie Nichtregierungsorganisationen, Wohltätigkeitsorganisationen oder kommunalen Gruppen bereitgestellt. 

IC3P13

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für die Antragsteller im Zusammenhang mit ihren geschlechtsspezifischen besonderen Bedürfnissen gegebenenfalls Hilfsdienstleistungen zur Verfügung. 

IC3P12

Gespeichert von Christine Micallef am

Wenn der Antragsteller noch nicht von speziellen Hilfsdiensten betreut wird, ist dafür zu sorgen, dass er je nach den nationalen Gepflogenheiten Zugang zu geeigneten Rehabilitationsdiensten und anderen einschlägigen Hilfsdiensten erhält oder dorthin überwiesen wird.

IC3P11

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Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Personen mit psychischen Störungen gegebenenfalls Dienstleistungen zur Verfügung. Diese können z. B. von auf psychische Störungen spezialisierten Betreuern und/oder in Zusammenarbeit mit externen auf den Bereich der (psychischen) Gesundheit spezialisierten Diensten erbracht werden. 

IC3P10

Gespeichert von Christine Micallef am

Je nach den nationalen Gepflogenheiten stehen für Personen mit schweren Erkrankungen gegebenenfalls Dienstleistungen zur Verfügung. Diese können z. B. durch Krankenhäuser, Gesundheitseinrichtungen, regionale Gesundheitszentren, Apotheken und spezialisierte Einheiten bereitgestellt werden, die neben medizinischer Versorgung auch psychosoziale Hilfe, Behandlungen usw. bieten.