EP7P5
Zu diesen könnten das Personal des Unterbringungszentrums, behandelndes medizinisches Fachpersonal usw. zählen.
Zu diesen könnten das Personal des Unterbringungszentrums, behandelndes medizinisches Fachpersonal usw. zählen.
Zu diesen könnten der Vertreter, der Mitarbeiter der Rechtshilfe, der zugewiesene Sozialarbeiter, Personal des Unterbringungszentrums usw. zählen.
Wegen Vertraulichkeitsverpflichtungen sollten Dritte nicht über das Ergebnis der Entscheidung informiert werden.
Zu diesen könnten der begleitende Erwachsene, der Sozialarbeiter, Personal des Unterbringungszentrums usw. zählen.
Wenn dies nach den nationalen Gepflogenheiten und den individuellen Verhältnissen des Antragstellers möglich ist, sollte der zuständige Mitarbeiter erwägen, Kontakt zu anderen bereits beteiligten Parteien aufzunehmen, um für eine angemessene Folgeunterstützung nach Zustellung der Entscheidung zu sorgen.
Nehmen Sie beim Erlass einer Entscheidung Rücksicht auf mögliche geschlechtsspezifische Empfindlichkeiten. Entscheiden Sie nach individueller Prüfung und nach den nationalen Gepflogenheiten, ob für Erwachsene eine gemeinsame Entscheidung ergehen sollte.
Im Falle eines abhängigen Kindes mit einem gesonderten Anspruch wegen altersbedingter Verfolgung kann je nach den nationalen Gepflogenheiten eine gesonderte Entscheidung ergehen (Artikel 11 Absatz 3 der Neufassung der ABR).
Bei einer Schwangerschaft ist dieser Sachverhalt anderen Familienangehörigen oder anderen Personen, die eine Beziehung zur Antragstellerin haben, möglicherweise nicht bekannt. Wenn Informationen über die Schwangerschaft Dritten (darunter Familienangehörige) mitgeteilt werden müssen, sollte der zuständige Mitarbeiter nach Aufklärung der Antragstellerin deren Einwilligung einholen.
Gegebenenfalls wird Menschenhandel auch erst aufgedeckt, nachdem das Verfahren an der Grenze/das beschleunigte Verfahren eingeleitet wurde. In solchen Fällen kann eine Befreiung vom Verfahren an der Grenze/beschleunigten Verfahren angemessen sein.
Gegebenenfalls wird eine Schwangerschaft auch erst wahrgenommen, nachdem das Verfahren an der Grenze/das beschleunigte Verfahren eingeleitet wurde. In solchen Fällen kann eine Befreiung vom Verfahren an der Grenze/beschleunigten Verfahren angemessen sein.